Bauleitplanverfahren
BESSER GRÜNDLICH ALS SCHNELL
Ein Solarpark darf nicht einfach auf der grünen Wiese gebaut werden. Land, Gemeinde und Grundstückseigentümer bestimmen, ob und wo bei Leißnitz eine PV-Freiflächenanlage entstehen darf. Im Verfahren rund um den Bebauungsplan (B-Plan) sind die Kommune, Fachbehörden, unabhängige Gutachter und die Nachbarschaft gefragt. Erst wenn die Gemeinde der Bebauung schließlich zustimmt, kann NOTUS energy mit dem Bau starten. Beim Solarpark Leißnitz wird das voraussichtlich 2024 der Fall sein.
Aufgrund der kommunalen Planungshoheit entscheidet die Stadt Friedland über den Bebauungsplan. Sie muss sicherstellen, dass der Plan ortsüblich ausgelegt wird, die nötigen Planungsverfahren durchgeführt und Stellungsnahmen eingeholt werden. Mit dem sogenannten Aufstellungsbeschluss hat die Stadt Friedland Anfang 2021 den ersten Schritt für eine zukünftige Bebauung gemacht.
Planungen begannen 2021
Das war für NOTUS energy der Startschuss für die Grobplanung und die ersten Gutachten: Auf welcher Fläche kann gebaut werden? Welche Umweltaspekte müssen berücksichtigt werden? Inwiefern sind Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen betroffen? Die Ergebnisse unserer Untersuchungen konnten wir schon im Sommer 2021 im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorstellen. Auf Basis der daraufhin eingereichten Bedenken von Behörden haben wir unsere Planungen noch einmal überarbeitet.
Bis zum 24.05.23 haben wir die angepassten Planungen in der sogenannten förmlichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erneut ausgelegt. Die eingereichten Stellungnahmen wägt die Stadt Friedland jetzt ab und berücksichtigt sie im Bebauungsplan.
Flächen bleiben in Besitz der Eigentümer
NOTUS energy hat mit den rund einem Dutzend Eigentümern der Flächen Nutzungsverträge abgeschlossen. Wir zahlen eine Pacht und bekommen im Gegenzug das langfristige Nutzungsrecht für Bau und Betrieb des Solarparks. Die Flächen bleiben also in Besitz der lokalen Eigentümer. Die Betriebszeit ist auf 25 Jahre angelegt.
Diese Karte zeigt die Planungsstände von 2020, 2021 und 2022. Die Planungen werden laufend nachgeschärft. Die markierte Fläche zeigt die Fläche, auf der wir den Solarpark planen. Sie darf zu höchstens 60 Prozent mit Modulen überbaut werden. Das heißt, dass nicht die gesamte Fläche überbaut wird.